Ortsgemeinden
Die Organisation der Ortsgemeinde wird im Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen sowie in der Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Sennwald festgelegt. Demnach organisiert sich die Ortsgemeinde als Gemeinde mit Bürgerversammlung.
Die Ortsgemeindebehörden sind der Ortsverwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission. Der Ortsverwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern (Ortspräsident und vier Ortsverwaltungs-räte). Für die administrativen Aufgaben ist der Ortsschreiber zuständig.
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei-fünf Mitgliedern welche den Präsidenten oder die Präsidentin aus ihren Reihen bestimmen.
Ortsverwaltungsrat und Geschäftsprüfungskommission werden alle vier Jahre von den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern gewählt.